Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von JP-Networks, Inh. John Pierre Haase, Brockeswalder Chaussee 19, 27474 Cuxhaven, E-Mail: info@jp-fm.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
1. Gegenstand der Leistungsbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des zwischen der JP-Networks (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossenen Vertrags über die Nutzung der Facility-Management-Software (nachfolgend „Software“ oder „SaaS-Lösung“). Sie konkretisiert Art, Inhalt und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als cloudbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation der Software beim Kunden erfolgt nicht. Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den AGB gehen die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung zum Leistungsumfang vor.
2. Bereitstellung als Software-as-a-Service
Der Anbieter betreibt die Software in einem Rechenzentrum und hält sie für den Kunden über eine gesicherte Internetverbindung zum Abruf bereit. Der Zugriff erfolgt über einen marktüblichen, aktuellen Webbrowser sowie – soweit angeboten – über eine mobile Anwendung; eine gesonderte Installation clientseitiger Software ist nicht erforderlich.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- die Bereitstellung der jeweils aktuellen Version der Software in der vertraglich vereinbarten Ausführung (Lizenz- bzw. Paketstufe);
- die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die vom Kunden eingestellten Daten im vereinbarten Umfang;
- den Betrieb, die Wartung und die Pflege der Software einschließlich der Bereitstellung von Updates, Upgrades und Fehlerbehebungen;
- die regelmäßige Datensicherung der im Rahmen der Nutzung entstehenden Kundendaten;
- die Bereitstellung von Support-Leistungen im vereinbarten Umfang.
Der Übergabepunkt für die Leistung des Anbieters (Anschlusspunkt) ist der Routerausgang des Rechenzentrums zum Internet. Die für die Nutzung erforderliche Internetverbindung sowie die endgeräteseitige Hard- und Software liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
3. Funktionsumfang der Facility-Management-Lösung
Die SaaS-Lösung unterstützt den Kunden bei der Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung von Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen. Der konkret nutzbare Funktionsumfang richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Paket- bzw. Lizenzstufe. Die Software umfasst insbesondere die nachfolgend beschriebenen Module.
3.1 Objekt- und Flächenmanagement
- Zentrale Verwaltung von Liegenschaften, Gebäuden, Etagen, Räumen und Flächen in einer hierarchischen Objektstruktur;
- Erfassung und Pflege von Stammdaten, Flächenarten und Nutzungsarten (z. B. nach gif/DIN 277);
- Verwaltung von Mietverhältnissen, Nutzungseinheiten und zugeordneten Ansprechpartnern;
- Hinterlegung von Plänen, Dokumenten und Attributen je Objekt sowie grafische bzw. tabellarische Flächenauswertungen.
3.2 Instandhaltung und Wartung
- Verwaltung technischer Anlagen und Betriebsmittel einschließlich Anlagenstammdaten und Prüfhistorie;
- Planung wiederkehrender Wartungs-, Inspektions- und Prüftermine (Wartungspläne, Fristen, gesetzliche Prüfpflichten);
- Störungs- und Ticketmanagement zur Erfassung, Priorisierung und Nachverfolgung von Meldungen;
- automatische Erinnerungen und Fälligkeitsanzeigen sowie Nachweis- und Prüfprotokolle.
3.3 Auftrags- und Dienstleistersteuerung
- Anlage, Zuweisung und Nachverfolgung von Aufträgen an interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister;
- Verwaltung von Dienstleistern, Verträgen, Leistungsverzeichnissen und Konditionen;
- Steuerung von Serviceleistungen wie Reinigung, Sicherheit, Grünpflege oder technischem Gebäudebetrieb;
- Statusverfolgung, Terminüberwachung und Dokumentation der Leistungserbringung.
3.4 Reporting, Dokumente und Schnittstellen
- Auswertungen, Dashboards und Kennzahlen (z. B. zu Kosten, Flächen, offenen Aufträgen und Wartungsständen);
- auditierbare Dokumentenverwaltung mit Änderungsprotokoll und Zuordnung zu Objekten, Anlagen und Aufträgen;
- Export von Auswertungen in gängige Formate (z. B. PDF, CSV, Excel);
- Schnittstellen (z. B. über eine dokumentierte API) zur Anbindung an Dritt- und Umsysteme, soweit vertraglich vereinbart.
3.5 Benutzer- und Rechteverwaltung
- Verwaltung von Benutzern, Rollen und Berechtigungen mit rollenbasierter Zugriffssteuerung;
- Mandanten- bzw. Organisationsstrukturen zur Trennung von Zuständigkeitsbereichen;
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie – soweit angeboten – Single-Sign-On-Anbindung.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software im Rahmen der technischen Weiterentwicklung fortlaufend anzupassen und zu verbessern. Der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang bleibt hiervon im Kern unberührt; wesentliche Funktionseinschränkungen erfolgen nicht ohne angemessene Vorankündigung.
4. Verfügbarkeit und Servicelevel
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt von 99,0 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der Gesamtzeit eines Kalendermonats abzüglich der nachfolgend genannten Zeiten der geplanten Wartung.
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Verfügbarkeit (Jahresmittel) | 99,0 % |
| Servicezeit / Betrieb | 24/7 (rund um die Uhr) |
| Support-Zeiten | Mo.–Fr. 08:00–17:00 Uhr (werktags, außer Feiertage am Sitz des Anbieters) |
| Geplante Wartungsfenster | i. d. R. werktäglich außerhalb der Support-Zeiten bzw. am Wochenende, mit Vorankündigung |
Nicht als Ausfallzeiten gelten Zeiten, in denen die Software aufgrund folgender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist:
- geplante und angekündigte Wartungsarbeiten sowie dringende, sicherheitsrelevante Wartungen;
- Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z. B. Ausfall der Internetverbindung des Kunden, Störungen bei Vorlieferanten, höhere Gewalt);
- Beeinträchtigungen, die auf einer unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Dritte beruhen.
5. Support und Störungsmanagement
Der Anbieter stellt dem Kunden während der Support-Zeiten einen Anwendersupport zur Verfügung. Störungsmeldungen können über die vereinbarten Kanäle (z. B. Ticketsystem, E-Mail, Telefon) übermittelt werden. Der Anbieter klassifiziert eingehende Meldungen und bearbeitet sie nach folgenden Prioritätsstufen und Reaktionszeiten:
| Priorität | Beschreibung | Reaktionszeit* |
|---|---|---|
| Hoch | Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht möglich; kein Workaround verfügbar. | 4 Support-Stunden |
| Mittel | Die Nutzung wesentlicher Funktionen ist erheblich eingeschränkt; ein Workaround ist ggf. verfügbar. | 8 Support-Stunden |
| Niedrig | Geringfügige Beeinträchtigung; die Nutzung ist im Wesentlichen möglich. | 16 Support-Stunden |
* Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang der Meldung innerhalb der Support-Zeiten und Beginn der Bearbeitung, nicht die Zeit bis zur endgültigen Behebung.
Der Support umfasst die Analyse und Behebung von Störungen der Software sowie Auskünfte zu deren Bedienung. Nicht umfasst sind individuelle Anpassungen, Schulungen, Vor-Ort-Leistungen sowie die Behebung von Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen; solche Leistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
6. Datensicherung
Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen der Kundendaten durch, um im Störungsfall eine Wiederherstellung zu ermöglichen. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt eine tägliche Datensicherung mit einer Aufbewahrung der Sicherungsstände über einen angemessenen Zeitraum. Die Datensicherung ersetzt keine eigene Datensicherungspflicht des Kunden für Daten außerhalb der Software.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die ordnungsgemäße Nutzung der Software obliegen dem Kunden insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:
- Bereitstellung einer geeigneten und leistungsfähigen Internetverbindung sowie geeigneter Endgeräte und aktueller Browser;
- sorgfältige Verwaltung der Zugangsdaten und Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter;
- Benennung sachkundiger Ansprechpartner sowie zeitnahe Mitwirkung bei der Analyse von Störungen;
- Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben;
- Prüfung der eingestellten Daten auf Richtigkeit und Freiheit von Schadsoftware.
8. Datenschutz und Datensicherheit
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Erbringung der SaaS-Leistungen als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach dem Stand der Technik, um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Der Betrieb der Software erfolgt in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union, sofern nicht abweichend vereinbart.
9. Weiterentwicklung und Änderungen der Leistung
Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und an technische Entwicklungen, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder Sicherheitsanforderungen anzupassen. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken, sind dem Kunden zumutbar. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs zum Nachteil des Kunden werden rechtzeitig angekündigt und richten sich nach den Regelungen der AGB.
10. Nicht geschuldete Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und können gesondert beauftragt werden:
- individuelle Programmierungen, Customizing und kundenspezifische Erweiterungen;
- Datenmigration und Datenübernahme aus Alt- oder Drittsystemen;
- Schulungen, Beratungsleistungen und Vor-Ort-Einsätze;
- die Bereitstellung, Einrichtung oder Wartung der kundenseitigen Infrastruktur (Internet, Endgeräte, Netzwerk).
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.